Corona Regeln

GEIMPFT-GENESEN-GETESTET

Aktuell gilt in Bayern die 2G+ Regel: GEIMPFT oder GENESEN + Test! Für den Kinobesuch müssen Sie einen anerkannten Nachweis für vollständigen Impfschutz oder erfolgreiche Genesung vorweisen, einen negativen Schnelltest (max. 24h alt) oder PCR-Test (max 48h alt), sowie einen Personalausweis.

Testpflicht entfällt für Geboosterte (sofort ab der 3. Impfung) und für 2G + Genesene und für alle Menschen unter 14 Jahren.

Gerne können Sie auch bei uns einen Schnelltest erwerben und vor Ort machen.

Kinder unter 14 Jahre sind von der Vorlage eines Nachweises befreit, da diese in der Schule regelmäßig getestet werden. Es genügt der Schülerausweis.

Aufgrund der Abstandsregel darf die Maske im Kino abgenommen werden.

Hinweis: Die behördlichen Auflagen zum Mindestabstand gelten nicht für Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner, Angehörige des eigenen Haushalts und für Personen, für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht. Eine Missachtung der Regeln führt zum Hausverweis (alle regulären Kinos).